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RIESTER SONDERZAHLUNG AUF DAS BAUSPARDARLEHEN

Mit Riesterzulage das Baudarlehen sonder-tilgen

Die Riester-Zulage wurde eingeführt, um Arbeitnehmern einen Anreiz für die eigene Altersvorsorge zu geben. Seit 2008 wird diese Riester-Zulage nicht mehr nur für Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne ausgezahlt, sondern sie kann auch für Bausparverträge genutzt werden. Ziel der Regierung ist es, die Bürger bei der Schaffung von Wohneigentum zu unterstützen, da auch die eigenen vier Wände helfen, den Lebensstandard im Alter zu sichern, denn die Mietzahlungen entfallen dann.

Um diese Wohn-Riester Förderung zu erhalten, muss man einen zertifizierten Bausparvertrag abschließen, wie er beispielsweise von der db Bausparkasse, der Wüstenrot Bausparkasse oder der LBS angeboten wird. Zusätzlich ist es notwendig, dass man selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehört. Hierzu zählen Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Aber auch Selbstständige und Freiberufler, die freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können die Riester-Förderung nutzen. Diese Förderung unterteilt sich in eine Grundförderung von 154 Euro und eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro. Familien, deren Kinder ab dem Jahr 2008 geboren wurden, können pro Kind sogar eine Kinderzulage von 300 Euro erhalten. Diese Zulagen können dann sowohl während der Ansparphase wie auch während der Darlehensphase des Bausparvertrages genutzt werden. Sie werden jährlich ausgezahlt und erhöhen während der Ansparphase das Kapital, welches dann als Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht werden kann. In der Darlehensphase hingegen wird die Riester Zulage als Sonderzahlung auf das Bauspardarlehen eingebracht. Derartige Sonderzahlungen sind bei Bauspardarlehen jederzeit möglich. Sie werden sofort verrechnet und verringern so unmittelbar das zu verzinsende Kapital sowie die Restschuld. Mit der Riester-Sonderzahlung auf das Bauspardarlehen kann also erreicht werden, dass das Darlehen deutlich schneller getilgt wird als ohne Förderung.

Um die Förderung zu erhalten, muss ein Riester-Zulagenantrag gestellt werden. Dieser steht mittlerweile als Dauerzulagenantrag zur Verfügung und muss so nicht mehr jährlich neu gestellt werden.

 
Die Riesterzulage als Sondertilgung nutzen

Die Riesterzulage als Sondertilgung nutzen © Dieter Brockmann / Fotolia

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