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Einsatzgebiete einer Zwischenfinanzierung

Private Vorsorge fürs Alter ist wichtig und in dem Zusammenhang fällt auch immer das Wort vom Immobilienerwerb. Wer in jungen Jahren ein Objekt erwirbt kann davon ausgehen, dass er im Alter die drohende Rentenlücke mit einer abgezahlten Immobilie umgehen kann. Allerdings können sich im Laufe der Jahre die persönlichen Lebensumstände ändern, die es erforderlich machen, dass eine neue Immobilie erworben werden muss, weil die Familie größer geworden ist als gedacht oder weil ein neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt den Verkauf der bisherigen Immobilie notwendig gemacht hat. In dem Zusammenhang kommt es aber nicht selten vor, dass der Kauf einer neuen Immobilie zwar bevorsteht, der Kaufvertrag auch kurz vor dem Abschluss steht, die bisherige Immobilie aber noch nicht verkauft worden ist. Der Plan, Geld aus dem Mehrerlös des Immobilienverkaufs in die Finanzierung der neuen Immobilie mit hineinzunehmen, ist somit nicht sofort realisierbar. Da es aber Sinn macht, das Geld aus dem Immobilienverkauf als Eigenkapital für die neue Immobilie zu nutzen, um die Rate aus der neuen Finanzierung entsprechend zu senken, ist eine so genannte Zwischenfinanzierung erforderlich. Dabei wird die neue Immobilie kurzfristig mit einem Darlehen belastet, für das der Kreditnehmer lediglich die Zinsen zahlen muss. Eine Tilgung unterbleibt, da das Darlehen mit dem Kapital aus dem Immobilienverkauf getilgt wird.

Ähnlich verhält es sich, wenn sich die Auszahlung einer für die Finanzierung gedachten Lebensversicherung verzögert oder die Zahlung aus einer zu erwartende Erbschaft auch sich warten lässt. Auch hier ist die Lösung eine Zwischenfinanzierung, die zwar für den Erwerber eine kurzfristige höhere Belastung zur Folge hat, bei der aber ein Ende abzusehen ist. Insofern wird, anders als bei den Annuitätendarlehen der Immobilienfinanzierung, für die Zwischenfinanzierung keine langfristige Zinsfestschreibung gewählt. In der Regel erfolgt alle drei Monate eine Zinsanpassung mit der Folge, dass eine variable monatliche Zinsrate vom Erwerber zu zahlen ist.

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