Wenn die Festschreibungszeit des vereinbarten Zinssatzes eines Kreditvertrages ausläuft, steht die Anschlussfinanzierung für die Hypothek an, mit der die Immobilie finanziert wurde. Zu diesem Zeitpunkt kann der Kreditnehmer allerdings auch Sondertilgungen leisten und den Finanzierungsbetrag reduzieren. Sofern der Kreditnehmer während der laufenden Zinsbindungszeit umschulden und ein günstigeres Zinsangebot in Anspruch nehmen möchte, muss er der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, da er sich vertragsbrüchig verhält. Viele Kreditnehmer haben den Zeitpunkt der anstehenden Anschlussfinanzierung jedoch aus den Augen verloren und werden dann oftmals kurz vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit von der Bank mit einem neuen Angebot überrascht. Dann bleibt nur wenig Zeit, das Angebot zu prüfen und Vergleichsangebote einzuholen. Um dies zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig um die Angelegenheit zu kümmern. Bisweilen räumt die Bank dem Kreditnehmer nur wenig Bedenkzeit ein, um das Verlängerungsangebot zu prüfen. Der Bundesgerichtshof hat zwei Wochen Bedenkzeit zwar für zu kurz erachtet, aber auch nicht vorgegeben, welche Frist angemessen sei.
Eine Umschuldung bei einer anderen Bank kostet allerdings Geld, da die im Grundbuch als Sicherheit eingetragene Hypothek oder Grundschuld von der alten Bank an die neue Bank abgetreten werden muss. Möglicherweise lässt die neue Bank das Objekt durch einen Sachverständigen erneut einwerten und verlangt eine Wertschätzungsgebühr und eine Bearbeitungsgebühr für den Kreditantrag.
In den Kreditverträgen findet sich oft ein Anpassungsklausel. Sie beschreibt, wie der bisherige Kreditgeber verfährt, wenn die Zinsbindung ausläuft. So wird teils bestimmt, dass der Kreditnehmer den laufenden Vertrag bis einen Monat vor Ablauf der Zinsbindungszeit kündigen muss. Verpasst er diese Frist, gilt der Vertrag zu den Konditionen der Bank als verlängert. Teils wird das Verlängerungsangebot auch mit einer Widerspruchsfrist von zwei bis vier Wochen verbunden. Widerruft der Kreditnehmer nicht, gilt das Angebot als angenommen. Andere sehen aber auch vor, dass der Kreditvertrag ohne eine neue Vereinbarung automatisch ausläuft und ausdrücklich verlängert werden muss. |