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ABTRETUNG DER GRUNDSCHULD

Details zur Grundschuldabtretung

Die von den Banken für eine Immobilienfinanzierung vergebenen Kredite werden durch das Grundbuchamt im entsprechenden Grundbuch eingetragen. Dabei handelt es sich bei der einzutragenden Grundschuld in der Regel um ein Annuitätendarlehen mit einer festen Laufzeit. Konkret wird zwischen Bank und Darlehensnehmer noch die Zinsfestschreibung festgesetzt, die in den meisten Fällen bei zehn Jahren liegt; eine längere wie auch kürzere Laufzeit indes sind möglich. Läuft die Zinsbindung dann aus, verschenken nicht wenige Immobilienbesitzer allerdings bares Geld. Denn die meisten nehmen das Angebot ihrer bisherigen Bank an und schließen die Anschlussfinanzierung zu den dann geltenden Konditionen mit dieser ab. Ein vorheriger Zinsvergleich unterbleibt oftmals auch vor dem Hintergrund, dass längst nicht alle Kreditnehmer wissen, dass sie für die Anschlussfinanzierung sich auch einen neuen Kreditgeber suchen können. Auch die mögliche Angst, dass ein Bankenwechsel kompliziert ist und man dann vielleicht gar keine Bank mehr hat, ist genauso unbegründet wie die Furcht vor hohen Kosten.

Gerade die Kosten sollten kein Grund sein, einen möglichen Kreditgeberwechsel zu scheuen. Denn sie halten sich genauso in Grenzen wie der Aufwand. Sind die Verträge für die Anschlussfinanzierung unterschrieben, machen die Banken den Rest quasi unter sich aus. Denn notwendigerweise muss der Gläubigerwechsel natürlich auch im Grundbuch entsprechend vermerkt werden. Das geschieht durch Eintragung einer entsprechenden Grundschuldsabtretung. Diese muss zwar zuvor notariell beurkundet werden, was allerdings ohne Beteiligung des Eigentümers geschieht, sondern wo lediglich die Bevollmächtigten der jeweiligen Kreditinstitute ihre Unterschrift vor einem Notar beglaubigen lassen. Sodann wird die Abtretung der Grundschuld im Grundbuch eingetragen; die Kosten dieser Abtretung müssen dann allerdings vom Eigentümer getragen werden. Sie sind aber überschaubar und im Vergleich zu der Zinsersparnis durch den Kreditgeberwechsel im Idealfall keine Rede Wert.

Die Abtretung der Grundschuld sollte bei einem Gläubigerwechsel auch immer Vorrang haben vor einer Löschung der bisherigen Grundschuld bei gleichzeitiger Neueintragung. Hier müssen nämlich die Kosten für die Löschung sowie für die Neubestellung vom Eigentümer getragen werden, der zudem selbst bei einem Notar vorstellig werden muss.

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