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FINANZIERUNG EINER GEWERBEIMMOBILIE |
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Merkmale der Gewerbeimmobilienfinanzierung
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Unternehmen benötigen Raum, um sich entfalten zu können. Gewerbeimmobilien sind daher vielfach notwendig, um Büro- oder Praxisräume zu integrieren oder Ladenlokale zu eröffnen. Auch die Finanzierung von Alten- und Pflegeheimen sowie der Bau von Windkraft- und Solaranlagen gehört in den Bereich der Finanzierung von Gewerbeimmobilien, die von vielen Banken angeboten werden.
Wenn Unternehmen und Selbstständige eine Gewerbeimmobilie finanzieren wollen, können sie sich entweder an ihr Hausbank oder eine spezielle Finanzierungsbank wenden. Die Institute prüfen dann ausführlich, ob eine solche Finanzierung anhand der Unternehmenseinnahmen überhaupt möglich ist. Hierzu werden die Bilanzen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Unternehmens genauer unter die Lupe genommen. Ermittelt wird neben dem Betriebsumsatz auch der Cash flow sowie der Unternehmensüberschuss. So kann geprüft werden, ob die monatlichen Raten auch tatsächlich mit dem Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können. Nur dann, wenn diese Voraussetzung gegeben ist, kann eine Gewerbeimmobilie finanziert werden.
Im Rahmen der Finanzierung von Gewerbeimmobilien finanzieren die Banken und Sparkassen oft nicht jedes Objekt, da vielfach hohe Risiken bestehen, die die Banken nicht bereit sind, einzugehen. Hierzu gehören Tankstellen, aber auch Restaurants und Bars sowie Kfz-Betriebe und Werkstätten können häufig nicht finanziert werden.
Sofern die Bank der Finanzierung zustimmt, sollten Gewerbetreibende die Finanzierungskonditionen genau prüfen. Ebenso wie bei einer Privatfinanzierung können teils hohe Unterschiede zwischen den Banken bestehen. Zudem werden die Kreditzinsen anhand der Kundenbonität sowie der Höhe der Absicherung berechnet. So sind günstige Zinsen häufig nur dann zu finden, wenn das Objekt im 80%igen Beleihungswert finanziert werden kann. Aufgrund hoher Sicherheitenabschläge der Banken ist dies jedoch nur in wenigen Fällen möglich.
Als Sicherheit für die Finanzierung der Gewerbeimmobilie wird eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Diese Grundschuld wird in Höhe des Kreditbetrages eingetragen und kann von der Bank in Anspruch genommen werden, wenn der Unternehmer seinen Kreditverpflichtungen nicht nachkommt. Sollte der Wert der Gewerbeimmobilie nicht ausreichen, um den Kreditbetrag abzusichern, können alternativ weitere Sicherheiten wie etwa die Abtretung von Lebensversicherungen, gefordert werden. |
Weiterführend zur Gewerbe-Immobilien-Finanzierung:
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